Navigieren in Wasterkingen

Abstimmungen & Wahlen

Abstimmungslokal: Gemeindehaus
Abstimmungszeiten: Sonntag, 08.30 - 09.30 Uhr

Vorzeitige Stimmabgabe:

Ab Erhalt des Stimmmaterials bis zum Freitag vor dem Abstimmungssonntag auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten.

Stellvertretung an der Urne:

Bekanntlich darf neu jede stimmberechtigte Person zwei beliebige andere stimmberechtigte Personen vertreten, d.h. deren Stimm- und Wahlzettel an der Urne einwerfen. Es ist nicht mehr erforderlich, dass die Personen im gleichen Haus leben. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unbedingt unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben.

Wichtig: Den Stimmrechtsausweis müssen Sie auch dann unterschreiben, wenn Sie persönlich an die Urne gehen oder Ihre Stimme vorzeitig am Schalter im Gemeindehaus abgeben.

Das Gleiche gilt wie bisher für die Stimmabgabe per Post: Wer brieflich wählt oder stimmt, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben. Fehlt die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis, ist die Stimmabgabe ungültig und kann somit nicht berücksichtigt werden!

Briefliche Stimmabgabe:

Ab Erhalt des Stimmmaterials bis zur Schliessung des Wahl- und Abstimmungslokals. Es gelten die Bestimmungen gemäss Aufdruck auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises.

Haben Sie noch Fragen?

Auskunft erteilt Ihnen die Gemeindekanzlei unter der Nummer 044 869 10 89.