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Liftkontrolle

Zu den Aufzugsanlagen zählen Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, Treppenschrägaufzüge, Plattformaufzüge, Schrägaufzüge, Aufzüge für den reinen Gütertransport, Hebebühnen, Hubpodien, Autoparkierlifte.

Das Liftkontrollorgan:

  • erteilt baurechtliche Bewilligungen für Beförderungsanlagen (Projektbewilligungen),
  • überprüft die Ausführung der Beförderungsanlagen und kontrolliert diese periodisch,
  • ist als Inspektionsstelle akkreditiert und ISO-zertifiziert,
  • bietet sicherheitstechnische Beratungen und Begutachtungen an.

Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den in der BBV I sowie in deren Anhang genannten Anforderungen entsprechen.

Beauftrages Liftkontrollorgan für Auskünfte und Beratungen:

FIBA Fachinspektorat für Beförderungsanlagen GmbH
Hofackerstrasse 29
8964 Rudolfstetten AG

Tel. 056 633 22 14

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