Schutzraum
Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten. Mit dem Ziel, der gesamten Bevölkerung einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, gilt für Private wie auch für die öffentliche Hand grundsätzlich die sog. Schutzraumbaupflicht. Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern lösen die Pflicht zur Erstellung der notwendigen Anzahl Schutzplätze aus.
Befreiung von der Pflicht, einen Schutzraum zu erstellen, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, verpflichtet aber zur Entrichtung einer Ersatzabgabe.
Neubau Schutzräume
Beratung auch in Ausrüstungsfragen, Projektgenehmigung und Bauabnahme für neu zu erstellende Schutzräume erfolgt durch das Kontrollorgan für die Schutzbauten (KO):
calörtscher hirner, Ingenieure Geometer Planer AG
Wasterkingerweg
8193 Eglisau
Tel. 043 422 30 50
ch Ingenieure
Periodische Kontrollen
Die periodischen Kontrollen (mindestens alle sechs Jahre) erfolgen durch den Schutzraumkontrolleur (SRK):
Herr
Urs Spühler
Zum Bergheim 67
8195 Wasterkingen
Tel. 044 869 04 33
Handy: 079 684 94 81