Abmeldung
Schweizer Staatsangehörige
Sie sind von Wasterkingen in eine andere Schweizer Gemeinde gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen. Die Abmeldung ist auch via eUmzug möglich. Nachfolgend der entsprechende Link: zur Abmeldung
Notwendige Unterlagen:
-
Schriftenempfangsschein(e)
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsbürger können persönlich bei der Einwohnerkontrolle Wasterkingen erscheinen. Die Abmeldung ist auch via eUmzug möglich. Nachstehen der entsprechende Link: zur Abmeldung
Notwendige Unterlagen:
-
Ausländerausweis
Wegzug ins Ausland
Haben Sie im Ausland eine neue Heimat gefunden? Bitte beachten Sie folgendes:
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz betreffend Auslandurlaub
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Migrationsamt des Kantons Zürich falls Sie eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung wünschen
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle mit Schriftenempfangsschein bzw. Ausländerausweis
Das Militärdienstbüchlein ist direkt abzugeben bei:
Militärverwaltung - Kreiskommando
des Kantons Zürich
Kontrollwesen
Uetlibergstrasse 113
Postfach
8090 Zürich
Das Zivilschutzdienstbüchlein ist direkt abzugeben bei:
Zivilschutzstelle:
ZSO Bülach-Rafzerfeld
Allmendstrasse 4a
8180 Bülach
044 863 13 31