Adressauskunft
Die Adressauskünfte richten sich nach § 38 und 39 des Gemeindegesetzes (GG) und § 22 und 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG)
Einfache Auskunft
Privaten Personen werden im Einzelfall auf Gesuch hin gemäss §18 MERG, Abs. 1 und §16 lit.a IDG bekannt gegeben:
-
Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug
Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 10.00 in Rechnung gestellt.
Das Bestellformular finden Sie im Onlineschalter.
Auskunft mit berechtigtem Interesse
Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss §18 MERG, Abs. 1+2 und §16 lit.a und §17 Abs. 1 IDG glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt, werden zusätzlich bekanntgegeben:
-
Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort
Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 20.00 in Rechnung gestellt.
Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.