Ein- und Auszugsanzeigen
Liegenschaftenverwaltungen, Vermieter von Wohnungen oder Zimmern und Logisgeber (z.B. Aupairfamilien usw.) sind verpflichtet, der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen jeden Ein- und Auszug zu melden.
Via Drittmeldung können Sie uns die Meldung elektronisch übermitteln.