Prämienverbilligung
Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Pämienverbilligung. Ab 2021 gelten im Kanton Zürich neue Regelungen.
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie der obligatorischen Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl der Kinder.
Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.
Es ist neu die SVA Zürich zuständig und nicht mehr das Gemeindesteueramt. Bei Anträgen und Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Zürich.
Das Merkblatt finden Sie hier: Merkblatt IPV 2023 [pdf, 70 KB]