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Fristerstreckung Steuererklärung

Fristerstreckungsgesuche sind bis zum 31. März einzureichen. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristerstreckungen mehr erteilt werden. Sie möchten die Frist zur Einreichung der Steuererklärung über den 31. März hinaus verlängern? Senden Sie diesen Verlängerungsantrag ab, wir prüfen ihn. Ohne Gegenbericht des Steueramtes gilt der beantragte Termin als bewilligt.

Preis: gratis